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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



JFS Electronic Sturtzel + Co AG 

Marke: SWISS RADAR


Version: 1.0

Gültig ab: 28.02.2026



1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen, Reparaturen sowie Geschäftsbeziehungen zwischen:


JFS Electronic Sturtzel + Co AG (SWISS RADAR)

Rothusstrasse 9

6331 Hünenberg

Schweiz

(nachfolgend „JFS“ genannt)


und ihren Kunden, Vertriebspartnern, Distributoren sowie Endanwendern (nachfolgend „Kunde“ genannt).


Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern sie von JFS ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.



2. Angebote


  1. Angebote von JFS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Angebote sind 30 (dreissig) Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

  3. Technische Änderungen sowie Preis- oder Lieferanpassungen infolge Änderungen bei Zulieferern bleiben bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten.


3. Vertragsabschluss


  1. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch JFS zustande.

  2. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot.

  3. Änderungen oder Stornierungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von JFS.


4. Auftragsbestätigung und Lieferzeiten


  1. Angegebene Lieferzeiten in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind unverbindliche Richtwerte.

  2. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Lieferzeiten variieren können, insbesondere aufgrund von:

    • Produktionskapazitäten,
    • Lieferkettenstörungen,
    • Lieferkettenstörungen,
    • logistischen oder regulatorischen Anforderungen,
    • Ereignissen höherer Gewalt.
  3. Abweichungen von Lieferzeiten berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatzforderungen oder Vertragsstrafen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


5. Preise und Incoterms


  1. Sämtliche Preise gelten EXW (Ex Works) gemäss Incoterms® (jeweils aktuelle Fassung).
  2. Lieferort ist: EXW – Rothusstrasse 9, 6331 Hünenberg, Schweiz


  1. Preise verstehen sich exklusive:
    • Mehrwertsteuer,
    • Zollabgaben,
    • Steuern,
    • Transportkosten,
    • Versicherungen,
    • Installations- oder Inbetriebnahmeleistungen sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.


6. Versand und Transport


  1. Versand und Transport erfolgen grundsätzlich auf Verantwortung des Kunden.
  2. Auf Wunsch kann JFS den Transport über Kurier- oder Speditionsdienstleister im Namen des Kunden organisieren.
  3. Eine solche Organisation erfolgt:

    • auf Risiko und Kosten des Kunden,
    • ohne Haftungsübernahme durch JFS.
  4. Importabfertigung, Steuern, Zollabgaben sowie sämtliche damit verbundenen Gebühren liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Kunden.


7. Transportversicherung


  1. Die Transportversicherung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Kunden.
  2. Bei Lieferungen von Ersatzteilen wird eine Transportversicherung automatisch durch JFS abgeschlossen.
  3. Die Kosten hierfür betragen 0,25 % des Warenwertes und werden der Rechnung hinzugefügt.


8. Gefahrenübergang


Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware am EXW-Lieferort zur Abholung bereitgestellt wird.


Dies gilt auch dann, wenn JFS den Versand im Auftrag des Kunden organisiert.



9. Prüfung und Abnahme


  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
  2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden.
  3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden.
  4. Erfolgt keine fristgerechte Meldung, gilt die Ware als genehmigt.


10. Gewährleistung


10.1 Allgemeine Bedingungen


Die Gewährleistung deckt ausschliesslich Material- oder Herstellungsfehler bei sachgemässer Nutzung.


Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • normaler Verschleiss,
  • unsachgemässe Installation,
  • Fehlbedienung,
  • nicht autorisierte Änderungen,
  • mangelhafte Wartung,
  • äussere Einflüsse oder Beschädigungen.


Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von JFS auf Reparatur oder Ersatzlieferung.



10.2 Endkunden in der Schweiz und Bodenseeregion (direkt durch JFS betreut)


  • Geräte: 24 Monate Gewährleistung ab Inbetriebnahme.
  • Ersatzteile: 12 Monate Gewährleistung ab Inbetriebnahme oder Rechnungsdatum (je nachdem, was zuerst eintritt).


10.3 Geschäftspartner / Distributoren


  • Geräte: 24 Monate Gewährleistung ab Rechnungsdatum.
  • Ersatzteile: 12 Monate Gewährleistung ab Rechnungsdatum.


10.4 Gewährleistungsabwicklung


  1. Gewährleistungsansprüche bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch JFS.
  2. Rücksendungen erfolgen nur mit RMA-Freigabe.
  3. Transportkosten zu JFS trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


11. Reparaturen und Serviceleistungen


  1. Reparaturleistungen werden gemäss gültigen Serviceansätzen verrechnet, sofern kein Gewährleistungsfall vorliegt.

  2. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bestätigt werden.


12. Zahlungsbedingungen


  1. Zahlungsbedingungen ergeben sich aus Angebot oder Rechnung.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.
  3. Bei Zahlungsverzug kann JFS:
    • Verzugszinsen berechnen,
    • Inkassokosten geltend machen,
    • Lieferungen aussetzen.

JFS behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.



13. Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von JFS. JFS ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt gesetzlich registrieren zu lassen.



14. Haftungsbeschränkung


Soweit gesetzlich zulässig:


  1. Haftet JFS nicht für indirekte oder Folgeschäden, insbesondere:
    • entgangenen Gewinn,
    • Betriebsunterbrechungen,
    • Ausfallzeiten,
    • Datenverlust.
  2. Die Gesamthaftung ist auf den Wert der betroffenen Lieferung beschränkt.
  3. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.


15. Geistiges Eigentum


Sämtliche Rechte an:


  • Konstruktionen,
  • Schaltplänen,
  • Firmware,
  • Software,
  • Dokumentationen,

verbleiben ausschliesslich bei JFS.


Eine Weitergabe oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung von JFS.



16. Exportkontrollbestimmungen


Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer Exportkontrollvorschriften, insbesondere der schweizerischen, europäischen und internationalen Bestimmungen.


Ein Export oder Reexport unter Verletzung geltender Vorschriften ist untersagt.



17. Höhere Gewalt


JFS haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge Ereignissen ausserhalb ihres Einflussbereichs, insbesondere:


  • Naturkatastrophen,
  • Krieg,
  • Pandemien,
  • Lieferantenausfälle,
  • behördliche Massnahmen,
  • Transportstörungen. 

Lieferfristen verlängern sich entsprechend.



18. Datenschutz


JFS verarbeitet personenbezogene Daten gemäss den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und Geschäftsführung.



19. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



20. Änderungen der AGB


JFS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version.



21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


  1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.


22. Sprachversion


Bei Abweichungen zwischen Sprachversionen ist die englische Version massgebend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.​